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Arbeitsweise des DRSC und seiner Gremien

1     Überblick
2   Identifizierung eines Projekts
3   Maßnahmen
4   Mitwirkung der Öffentlichkeit / Konsultationsprozess

 

1. Überblick

Das übergeordnete Ziel der Arbeit des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und seiner Gremien, Deutscher Standardisierungsrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), ist, im öffentlichen Interesse die Qualität der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zu erhöhen. Die Arbeit des DRSC vollzieht sich im Wesentlichen in Projekten, die sowohl Grundsatzfragen als auch Einzelfragen und Detailprobleme der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung behandeln. In mehreren Schritten werden auf diese Art und Weise Lösungsvorschläge für die behandelten Probleme erarbeitet.

2. Identifizierung eines Projekts

Zu Beginn der Arbeit an einzelnen Projekten muss der Projektgegenstand identifiziert werden. Es handelt sich hierbei um Rechnungslegungsfragen, die aus unterschiedlichen Gründen in das Arbeitsprogramm des DRSC aufgenommen werden. Zum einen werden ausgewählte Projekte des IASB begleitet und betreut. Da die vollständige Bearbeitung aller Projekte des IASB aufgrund des Umfangs des Arbeitsprogramms des IASB nicht in Betracht kommt, nehmen der DSR und das RIC eine Auswahl vor. Es werden die Themen zur Bearbeitung ausgewählt, die als wesentlich für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung erachtet werden. Außerdem werden unabhängig vom Arbeitsprogramm des IASB Themen zur Bearbeitung ausgewählt, für die innerhalb der nationalen und der internationalen Rechnungslegung „Regelungslücken“ bestehen.

3. Maßnahmen

Sind die zu bearbeitenden Themen identifiziert und die Projekte damit ins Leben gerufen, werden Lösungsvorschläge für die speziellen Fragestellungen durch eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen erarbeitet. Es bieten sich dem DRSC dabei verschiedene Instrumente an:

  1. Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppen sind Expertenteams, die vom DSR mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für spezielle Rechnungslegungsprobleme beauftragt werden. Sie werden nach den Erfordernissen des Projekts mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, i.d.R. Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter und Analysten, besetzt, die sich als Experten für die zu klärenden Rechnungslegungsfragen erwiesen haben. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Lösungsvorschläge werden vom DSR in der Folge diskutiert.

  2. Öffentliche Diskussionen: Im Rahmen von einzelnen Projekten werden vom DRSC öffentliche Diskussionen durchgeführt, die interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit bieten, zu verschiedenen Rechnungslegungsfragen Stellung zu nehmen. Solche öffentlichen Diskussionen ermöglichen es dem DSR und dem RIC viele interessierte Personen und Organisationen zu erreichen und ein breites Meinungsspektrum zu hören.

  3. Veröffentlichungen: Veröffentlichungen des DRSC und des DSR können verschiedene Formen annehmen (bspw. Standards, Standardentwürfe, Stellungnahmen, Beiträge in Fachzeitschriften, Beiträge auf der Website des DRSC). In ihnen äußern sich das DRSC und der DSR zu bestimmten Rechnungslegungsfragen und unterbreiten Lösungsvorschläge. Die Form der Veröffentlichung bestimmt sich nach dem Charakter des Projekts und der jeweiligen Projektphase.

Die fachliche Arbeit der Mitarbeiter des DRSC verbindet die einzelnen Instrumente. Die Mitarbeiter erarbeiten die Veröffentlichungen und bereiten die öffentlichen Diskussionen und die Sitzungen der Arbeitsgruppen vor und nach.

4. Mitwirkung der Öffentlichkeit / Konsultatitionsprozess

Entsprechend der Art des Projekts (Betreuung eines IASB-Projekts oder Entwicklung eines DRS, Deutscher Rechnungslegungs Standard) können das DRSC und der DSR auf unterschiedliche Möglichkeiten zur Einbeziehung der Öffentlichkeit zurückgreifen. Neben öffentlichen Diskussionen stellt vor allem die Verabschiedung von Entwürfen mit anschließender Frist zur Stellungnahme eine Gelegenheit für alle interessierten Parteien dar sich einzubringen.

Rechnungslegungsstandards werden im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses entwickelt, in dem alle betroffenen Kreise zu hören sind. Ankündigungen und Veröffentlichungen des DSR in diesem Zusammenhang erfolgen jeweils auf der Homepage des DRSC. Der Konsultationsprozess umfasst folgende wesentliche Schritte:

  1. Vom DSR verabschiedete Standardentwürfe werden mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens 45 Tagen veröffentlicht, so dass die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit hat, zu dem Standardentwurf Stellung zu nehmen.

  2. Die erhaltenen Stellungnahmen werden, wenn dies nicht ausdrücklich vom Stellungnehmer abgelehnt wird, zusammen mit Auswertungen und Erörterungen wesentlicher Einwendungen sowie Änderungsvorschlägen veröffentlicht.

  3. Sofern sich nach Ansicht des DSR aus den Stellungnahmen wesentliche Änderungen ergeben, erfolgt eine erneute Veröffentlichung eines geänderten Standardentwurfs mit einer Frist zur Stellungnahme von mindestens 30 Tagen.

  4. Weiterhin werden öffentliche Diskussionen zu den Standardentwürfen durchgeführt, die mindestens 14 Tage vorher anzukündigen sind. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden innerhalb von 30 Tagen veröffentlicht.

  5. Nach Abschluss der öffentlichen Diskussionen und Ablauf der Fristen für die Stellungnahmen wird der Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen erneut vom DSR beraten und in öffentlicher Sitzung, ggf. mit Änderungen, vom DSR verabschiedet.

  6. Die endgültig verabschiedeten Standards werden einschließlich ggf. abweichender Voten mit einer kurzen Begründung veröffentlicht.

Anschließend werden sie vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) nach Prüfung der Beachtung öffentlicher Interessen gemäß § 342 HGB bekannt gemacht.

 

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