Dauer und Ort:
29.09.2003: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Konrad Adenauer-Stiftung, Berlin
Teilnehmer auf dem Podium:
Prof. Dr. Klaus Pohle (Präsident DSR)
Dr. Bernd W. Voss (DSR)
Liesel Knorr (DRSC)
Dr. Konstanze Thiele (DRSC)
TOP 1: Begrüßung
· Frau Knorr begrüßte die im Auditorium anwesenden Personen und legte einleitend den Zweck des Forums dar.
· Anschließend wurde mit der Präsentation der Themen und der Diskussion begonnen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Wortmeldungen zu den einzelnen TOP wiedergegeben.
TOP 2: Präsentation des ED 4 Disposal of Non-current Assets and Presentation of Discontinued Operations und Diskussion der vorläufigen Stellungnahme des DSR zu ED 4
1. Classification of Non-current Assets Held for Sale
In Bezug auf die Klassifizierung als „held for sale“ wurde den Vorbehalten des DSR hinsichtlich der Kriterien, die zu dieser Klassifizierung führen, zugestimmt. So erscheinen die vorgegebenen Kriterien stark kasuistisch und somit widersprüchlich zu den generell prinzipienbasierten Standards des IASB. Zudem sollten grundlegende Regelungen, wie die aufgeführten Kriterien, im Standard selbst und nicht im Appendix aufgeführt werden. Es wurde auch die Meinung geäußert, dass diese Regelungen generell entbehrlich seien, da IAS 35 und 36 ausreichende Vorgaben liefern.
2. Measurement of Non-current Assets Held for Sale
· In der Diskussion zur Bewertung der assets der Kategorie „held for sale“ wurde herausgestellt, dass die Vorschläge des IASB inkonsistent erscheinen. So werden die temporäre Nutzung des assets bei der Fair Value-Bewertung einerseits und Wertminderung bei Weiterführung zum Buchwert andererseits nicht berücksichtigt.
· Im Rahmen der Diskussion wurde eine zweigliedrige Antwort vorgeschlagen, d.h., sich separat auf Business Combinations und auf Einzelwerte zu beziehen.
· Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung von „revaluation“ und „costs to sell“ eine Verbindung widersprüchlicher Konzepte darstellt, die teilweise zu eigenwilligen Ergebnissen führen kann.
· Zudem erscheint die Vermittlung von Informationen für assets der Kategorie „held for sale“ nur im Anhang zweckmäßig, da anderenfalls das Anschaffungskostenprinzip durchbrochen wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem derzeitigen Standard IAS 35.
· Es wurde darüber hinaus die Frage aufgeworfen, welchem Zweck die Darstellung anhand der Buchwerte dient. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausrichtung auf die Fair Value-Bilanzierung fragwürdig. Dazu wurde dargelegt, dass hier die Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips eher auf eine Konsistenz mit dem entsprechenden US-GAAP Standard hindeutet, als auf die Orientierung an anderen Standards des IASB.
3. Disposal Groups
4. Assets or Disposal Groups to be Abandoned
5. Depreciation
Zu diesen Punkten gab es keine Wortmeldungen.
6. Presentation of Non-current Assets Held for Sale
In den Wortmeldungen zu diesem Punkt wurde zum Ausdruck gebracht, dass im Gegensatz zur Auffassung des DSR der ED 4 nicht so gelesen werde, dass sämtliche assets einzeln darzustellen sind. Insbesondere würde auch der Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) für einen nur eingeschränkten Einzelausweis sprechen.
7. Classification of a Discontinued Operation
· Im Rahmen der Diskussion wurde an dieser Stelle auf grundlegende Schwierigkeiten mit dem ED 4 hingewiesen. So wird die Meinung vertreten, dass der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses Standards ungünstig sei. Denn der Standard regelt weder „wesentliche“ Sachverhalte, noch beinhaltet er neue Bewertungsregeln. Darüber hinaus wird es sich für die Unternehmen schwierig gestalten, die Regelungen in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen sinnvoll umzusetzen.
· Zudem wurde angemerkt, dass zwischen den Begriffen „component“ und „cash generating unit“ keine inhaltlichen Differenzen ausgemacht werden können.
· Des weiteren wurde darauf verwiesen, dass grundsätzlich die Verwendung von „highly propable“ sowohl mit der üblichen IFRS-Definition („more likely than not“), als auch mit den Begriffsbestimmungun nach US-GAAP inkonsistent ist.
8. Presentation of a Discontinued Operation
· Es wurde darauf hingewiesen, dass bezüglich des Ausweises von Discontinued Operations auch eine „Ein-Zeilen-Lösung“ i.S.d. SFAS 144 ausreichend wäre. Einerseits könnte ansonsten die Gewinn- und Verlustrechnung überfrachtet werden, andererseits fokussiert eine „Vier-Zeilen-Darstellung“ zu stark auf die Discontinued Operations.
TOP 3: IFRIC Interpretation D2 Changes in Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities
· Bezüglich dieses Interpretationsentwurfs wurde angemerkt, dass es entscheidend sei, dass der Lösungsvorschlag mit den Regelungen in US-GAAP, SFAS 143 übereinstimmt.
· Es wurde zudem aufgezeigt, weshalb die Vorschrift gegebenenfalls nicht greift. So sind beispielsweise als erfolgsneutral vorgesehene Änderungen dann sofort erfolgswirksam, wenn die assets, denen die veränderten Cash Flows oder Zinssätze zugeordnet werden, bereits abgeschrieben sind. Daraufhin wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit denn die dafür notwendige Bewertung unter Fair Value möglich ist?
· Ein weiterer Diskussionsaspekt war die vorgesehene retrospektive Veränderung. Diese Vorgehensweise war bislang in Deutschland nicht üblich und demzufolge wurde noch Erläuterungsbedarf gesehen. Denn es bestünden noch Unsicherheiten darüber, wann die retrospektive Betrachtung zur Anwendung kommt.
· Letztlich wurde sich dagegen ausgesprochen, diesen Interpretationsentwurf zum Anlass zu nehmen, grundsätzliche Regelungen des IAS 37 in Frage zu stellen.
TOP 4: Präsentation zum Income Statement
· Es wurde hervorgehoben, dass frühzeitiges Engagement des DSR und Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Entwicklungen zum Thema Income Statement unbedingt zu begrüßen sind. Dadurch kann die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sichergestellt werden. Zudem kann der DSR zeitnah auf eventuelle Probleme aufmerksam gemacht werden.
· Hinsichtlich der präsentierten Darstellung des Income Statements wurde angemerkt, dass die Zielstellung dieser Ausweisform nicht deutlich geworden ist. Die Zielstellung sei allerdings entscheidend für die Darstellungsform des Income Statements eines Unternehmens. Dazu wurde erläutert, dass bei dieser Darstellungsform nicht der Ausweis eines bestimmten „Teilergebnisses“ im Vordergrund steht. Vielmehr soll hierdurch eine zusammenfassende Darstellung erfolgen.
· Darüber hinaus wurde gefragt, ob es für bestimmte Branchen (wie Banken und Versicherungen) ein spezifisches Schema geben wird. Dazu wurde ausgeführt, dass grundsätzlich keine branchenspezifische, sondern eine an Aktivitäten ausgerichtete Abbildung vorgesehen ist. Ansatzweise werde allerdings an speziellen Banken-und Versicherungsschemata gearbeitet.
TOP 5: Verabschiedung
Frau Knorr wies nochmals darauf hin, dass die Präsentationsfolien zeitnah auf der Website des DRSC veröffentlicht werden. Abschließend bedankte sich Frau Knorr für die Beteiligung an der Diskussion und verabschiedete die Teilnehmer. Herr Voss bekräftigte sowohl während als auch zum Ende der Veranstaltung, dass Stellungnahmen und Anmerkungen jederzeit an den DSR herangetragen werden können.
Berlin, 01. Oktober 2003
gez. Kati Beiersdorf