Öffentliche Veranstaltung zu den
Themen
ED IAS 39: Fair Value Hedge Accounting for a Portfolio
Hedge of Interest Rate Risk
Präsentation
zu Income Statement
– Protokoll der Diskussion am 1. Oktober 2003 –
Dauer und Ort:
1.10.2003: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Airport Conference Center, Frankfurt/Main
Teilnehmer auf dem Podium:
Prof. Dr. Klaus Pohle (Präsident DSR)
Dr. Frank Trömel (Vizepräsident DSR)
Jochen Pape (DSR)
Liesel Knorr (DRSC)
Janina Bogajewskaja (DRSC)
Dr. Thomas Naumann (Dresdner
Bank) zu TOP 2
TOP 1: Begrüßung
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Herr Pohle begrüßte die im Auditorium anwesenden Personen und legte
einleitend den Zweck des Forums dar.
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Anschließend wurde mit der Präsentation der Themen und der
Diskussion begonnen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte einzelner Wortmeldungen
zu den TOP wiedergegeben.
TOP 2: ED
IAS 39: Fair Value Hedge
Accounting for a Portfolio Hedge of Interest Rate Risk
- Allgemeines zum ED
- Es wurde hervorgehoben, dass der ED im Vergleich
zu den bisherigen Regelungen des IAS 39 einen erheblichen Fortschritt
darstellt. Der ED stelle einen Schritt in die richtige Richtung dar,
bedürfe aber in mehreren Punkten weiterer Verbesserungen.
- Designation des Hedged Item und die Messung der
Effektivität
- Es wurde kritisiert, dass die Vorschläge des ED die
Praxis des Risikomanagements bei Banken nicht widerspiegeln. Andererseits
wurde angeführt, dass dies auch unter dem bisherigen IAS 39 nicht der
Fall war, und dass der ED eine Lösung für die Makro-Hedging-Problematik
bietet.
- Der im Entwurf favorisierte Ansatz D wurde kritisiert.
Dieser Ansatz sei nicht praktikabel und vermische die Steuerung der
Zinsänderungsrisiken und die Steuerung der Prepayment-Risiken. Es wurde
eine Präferenz für die Ansätze A, B und C geäußert. Andererseits wurde
angeführt, dass der Ansatz A i.d.R. keine Ineffektivität erfasst und
keinen Bezug zur Netto-Risikoposition aufweist.
- „Core deposits“
- Die Behandlung von core deposits im ED wurde
kritisiert. Sie sei inkonsistent mit der für die Aktivseite zugelassenen
Einbeziehung auf der Basis von erwarteter Zinsbindung und ignoriere den
tatsächlich vorhandenen Bodensatz.
- Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass es sich um roll-over
Geschäfte handelt. Die Rechnungslegung beschäftige sich mit der Abbildung
von past transactions, hier handele es sich aber um revolvierende
Transaktionen, und die Einbeziehung von core deposits würde die
Abbildung von künftigen Transaktionen bedeuten. Dieser Aussage wurde mit
Hinweis auf die Bodensätze, die tatsächlich vorhanden seien, widersprochen.
- Es wurde die Meinung geäußert, dass die Einbeziehung von core
deposits in den Fair Value Hedge nicht mit deren Fair Value-Bewertung
gleichzusetzen ist.
- Es wurde die Meinung geäußert, dass die Einbeziehung von core
deposits bereits unter definitorischen Gesichtspunkten problematisch
sei. Der IAS 39 definiert Financial Instruments als vertragliche Rechte
und Verpflichtungen, die auf den Austausch von Zahlungsmitteln gerichtet sind;
eine Bank habe aber kein vertraglich eingeräumtes Recht, ein core deposit
länger zu behalten, als vertraglich vorgesehen ist. Darüber hinaus
handele es sich hier um einen Bestandteil des originären Goodwills einer
Bank.
- Es wurde die ökonomische Bedeutung der Frage von core
deposits hervorgehoben und die Meinung geäußert, dass diese Frage noch
intensiv diskutiert werden müsse. Es müsse noch weiter nach überzeugenden
Argumenten zugunsten der Einbeziehung von core deposits gesucht
werden.
- Weitere Themen
- Es wurde darauf hingewiesen, dass ED IAS 39 gegenwärtig
keine Übergangsregelung vom Cash Flow Hedge zum neuen Fair Value Hedge auf
Portfolio-Basis vorsieht. Eine solche Regelung solle ausgearbeitet werden
und sei für die Kreditinstitute, die bisher Cash Flow Hedges abgebildet
haben und auf das neue Modell übergehen wollen, von großer Bedeutung.
- Die Regelungen zur Fair Value Bewertung des Hedged Items
seien unklar. Dies könnte in Einzelfällen zu Problemen mit
Wirtschaftsprüfern führen, denn der ED hebt an einigen Stellen hervor,
dass das Ergebnis des neuen Fair Value Hedges das gleiche sein solle, wie
bei einem one-to-one-Hedge Accounting. Es sei aber davon auszugehen,
dass der ED hier keine Einzelbewertung der Bestandteile der gesicherten
Position meint. Dies solle im Standard klargestellt werden.
- Es wurde die Problematik der rule-based- bzw. der principle-based-Approaches
diskutiert. Es wurde einerseits darauf hingewiesen, dass der ED in vielen
Punkten unklar und interpretationsbedürftig sei. Die Praktiker benötigten
aber klare Regelungen. Andererseits wurde aufgeführt, dass der IAS 39
bereits mit Detailregelungen überfrachtet sei. So habe auch Sir David
Tweedie darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die der Substanz
der Transaktion entsprechende Abbildung letztendlich bei den Bilanzierenden
liegt.
- Das Thema „interne Geschäfte“ wurde diskutiert. Der ED
adressiere dieses Thema nicht. Es solle weiterhin die Forderung erhoben
werden, interne Geschäfte im Konzernabschluss abbilden zu können.
- Die im Entwurf der DSR-Stellungnahme enthaltene Forderung
nach der Homogenität in den time buckets wurde kritisiert.
- Es wurde kritisiert, dass die Regelungen des ED sehr offen
seien. Eine viel detailliertere Guidance sei nötig. Bei der
Implementierung seien praktische Probleme zu erwarten. Auch die Anwendung der
Fair Value Option anstelle des neuen Modells wäre - im Sinne des best
practice - denkbar. Dem wurde entgegengehalten, dass die Fair Value
Option das Problem nicht löse, da im Fair Value diverse Risiken (und nicht
nur gesicherte Risiken) vermengt werden. Dieser Weg wäre kein Beispiel für
das best practice.
- Es wurde eine mögliche Alternative zum neuen Fair Value
Hedge-Modell vorgeschlagen. Die Fair Value Option wäre dahingehend zu
modifizieren, dass nur die auf die Änderung des gesicherten Risikos
(Zinsänderungsrisikos in diesem Fall) zurückgehende Änderungen des Fair
Value erfasst werden.
TOP 3: Präsentation zum Income Statement
Einführend wies Herr Pohle darauf hin, dass das IASB-Projekt
Income Statement zu weit reichenden Änderungen des bisherigen Verständnisses
zur Ergebnisrechnung führen werde und mit dieser Präsentation ein Überblick zum
derzeitigen Stand gegeben werden solle.
- Die Überarbeitung des Konzeptes zur Darstellung des
Ergebnisses wurde grundsätzlich begrüßt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
könne mit der Abbildung vergangener Transaktionen nur begrenzt Hilfestelle
für Prognosen leisten; der Unternehmenswert könne nicht abgeleitet werden.
- Definitionen für Kategorien der vertikalen und
horizontalen Gliederung seien unverzichtbar.
- Folgeänderungen bei der Segmentberichterstattung und der
Kapitalflussrechnung hin zu einheitlichen Gliederungen seien ebenso
unverzichtbar.
- Grundsätzlich müsse das zugrunde liegende
Gewinnermittlungskonzept geklärt werden.
TOP 4: Verabschiedung
Abschließend bedankte sich Herr Pohle für die Beteiligung an
der Diskussion und verabschiedete die Teilnehmer. Er bekräftigte sowohl während
als auch zum Ende der Veranstaltung, dass Stellungnahmen und Anmerkungen jederzeit
an den DSR herangetragen werden können, und wies darauf hin, dass die
Präsentationsfolien zeitnah auf der Website des DRSC veröffentlicht werden.
Berlin, 08. Oktober 2003
gez. Janina
Bogajewskaja
gez. Liesel Knorr