Öffentliche Veranstaltung zu den Themen

 

ED 5 Insurance Contracts Phase I

Präsentation zu Income Statement

 

– Protokoll der Diskussion am 02. Oktober 2003 –

 

 

Dauer und Ort:

02.10.2003: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Allianz AG, München

 

 

Teilnehmer auf dem Podium:

Prof. Dr. Klaus Pohle (Präsident DSR)

Dr. Bernd W. Voss (DSR)

Liesel Knorr (Generalsekretärin DRSC)

Dr. Konstanze Thiele (DRSC)

Dr. Susanne Kanngiesser, AG Versicherungen, Allianz

Dr. Joachim Kölschbach, AG Versicherungen, KPMG

 

 

TOP 1: Begrüßung

 

·        Herr Pohle begrüßte die Teilnehmer der öffentlichen Diskussion und legte einleitend den Zweck des Forums dar. Herr Voss moderierte die Veranstaltung und stellte zunächst die zwei Referenten Frau Kanngiesser und Herrn Kölschbach vor.

·        Anschließend wurde mit der Präsentation der Themen und der Diskussion begonnen.

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Wortmeldungen zu den einzelnen TOP wiedergegeben.

 

 

TOP 2: Präsentation des ED 5 Insurance Contracts Phase I und Diskussion der vorläufigen Stellungnahme des DSR zu ED 5

 

Zunächst begrüßte auch Frau Kanngiesser die Teilnehmer der Veranstaltung. Sie erläuterte anschließend, dass sich die Stellungnahme des DSR im Wesentlichen auf Fragen der Zwecksetzung des ED 5, der Fair Value Bewertung und des Performance Reporting bezieht.

 

 

1. Geltungsbereich des Standardentwurfs

 

In Bezug auf den Geltungsbereich des Standardentwurfs wurde die Meinung geäußert, dass stärker herausgestellt werden solle, wodurch das Versicherungsgeschäft charakterisiert sei. Die speziellen Probleme des Versicherungsgeschäftes seien den Wenigsten bekannt.

 

 

2. Definition von Versicherungsverträgen

 

·        Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die Definition von Versicherungsverträgen das gesamte Avalgeschäft der Banken (nicht nur Kreditversicherungen) beinhalte. BC46 könne dahingehend verstanden werden. Dies hätte zur Folge, dass zumindest ein Teil des Avalgeschäftes dann nicht mehr off balance wäre.

·        Darüber hinaus wurde auf die Ausführungen zu Stornorisiko bzw. persistency risk hingewiesen. Dies beträfe insbesondere den Spezialfall der Krankenversicherung. Dazu heißt es im ED 5, dass ein Stornorisiko kein Versicherungsrisiko sei.  Zwar sei vorgesehen, das Risiko wieder aufzuführen, „wenn es ein Versicherungsrisiko“ darstelle, allerdings sollte klargestellt werden, dass das Stornorisiko grundsätzlich ein Versicherungsrisiko sei.

·        Zu diesem Thema wurde außerdem ausgeführt, dass die Definition für „Signifikanz“ zu weit gefasst bzw. nicht quantifiziert sei. Ohne quantitative Abgrenzungskriterien sei die Definition ungenau und die Vergleichbarkeit in der Übergangszeit eingeschränkt. Zudem würden auch im Rahmen der US GAAP Quantifizierungskriterien entwickelt.

 

 

3. Embedded Derivatives

 

Bezüglich der Embedded Dervatives wurde gefragt, ob gemäß IAS 32 ab 2005 auch Versicherungsunternehmen alle Embedded Derivatives (und somit auch die, welche der Definition von Versicherungsverträgen entsprechen) im Anhang mit Fair Value angeben müssen? Zudem wurde angemerkt, dass bereits die entsprechende Vorschrift des SFAS 133 sehr schwer zu erfüllen sei. Diese Fragen werden der AG zur Klärung vorgelegt.

 

 

4. Vorübergehende Ausnahme von IAS 8, par. 5 und 6

 

Bezüglich dieser Ausnahmeregelung wurde vorgeschlagen, gegenüber dem IASB zu empfehlen, die Datumsvorgabe (01.01.2007) durch „bis zum Inkrafttreten von Phase II“ zu ersetzen. Dazu wurde ergänzt, dass nicht nur das IASB, sondern vor allem die Versicherungsunternehmen durch die fixe Zeitvorgabe unter Druck gesetzt werden.

 

 

5. Änderung der bisherigen Bilanzierungsmethoden

6. Unbundling

 

Zu diesen Punkten gab es keine Wortmeldungen.

 

 

7. Rückversicherung

 

·      An dieser Stelle wurde nachgefragt, ob sich die AG bzw. der DSR bereits eine Meinung zu den EFRAG- und CEA-Stellungnahmen zum Thema Finanzrückversicherung gebildet habe.

·      Darüber hinaus wurde die Stellungnahme des DSR zu diesem Punkt ausdrücklich begrüßt. Allerdings wurde vorgeschlagen, eventuell ein Bespiel zur Rückversicherung einzufügen. Dazu wird Rücksprache mit der AG und dem DSR gehalten.

·      Als weiterer Diskussionspunkt vor allem für Phase II wurde angemerkt, dass möglicherweise bei der Erstversicherung der Rückversicherung ähnliche Sachverhalte auftreten könnten, die bisher ungeregelt sind und entsprechend der Regelung für Rückversicherungsnehmer, die Rückversicherungsanteile ohne Gewinn zu bilanzieren, geregelt werden könnten. Als Beispiel wurden die Rückdeckungsversicherungsansprüche im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen eines Industrieunternehmens genannt, die, wenn sie Planvermögen darstellen, unter IAS 19 fallen. Für den Fall, dass sie kein Planvermögen im Sinne von IAS 19 darstellen, sondern die Definition eines Versicherungsvertrages nach ED 5 erfüllen, ist die Bilanzierung bisher ungeregelt, da der Erstversicherungsnehmer nicht in den Anwendungsbereich fällt.

 

 

8. Erwerb von Versicherungsverträgen

 

Zu diesem Punkt gab es keine Wortmeldungen.

 

9. Verträge mit „discretionary“ Gewinnbeteiligung

 

·      An dieser Stelle wurden klarere und konkretere Regelungen gefordert bezüglich der Zuordnung der Gewinnbeteiligung zum Eigen- oder Fremdkapital.

·      Zudem wurde angemerkt, dass ein Hinweis auf die Erfolgswirksamkeit der Änderungen bei liabilities fehle, dass aber die Unterscheidung zwischen erfolgswirksamer und –neutraler Behandlung der Wertänderungen wichtig sei.

 

 

10. Fair Value im Anhang

 

Zu diesem Punkt wurde angeführt, dass der Hinweis auf das Risk Reporting innerhalb der vorläufigen Stellungnahme des DSR sinnvoll sei. Allerdings stelle sich die Frage, ob diese Angaben nicht eindeutig dem Lagebericht zuzuordnen seien.

 

 

11. Sonstige Anhangangaben

 

Im Rahmen der Diskussion zu sonstigen Anhangangaben wurde hervorgehoben, dass hierbei insbesondere deshalb sorgfältig abzuwägen sei, da ggf. Unternehmensgeheimnisse veröffentlicht würden. Darüber hinaus wurde es begrüßt, dass keine Aussagen über erwartete Cash Flows getroffen werden müssen.

 

 

12. Financial Guarantees

13. Sonstiges: Deferred Aquisition Costs

 

Zu diesen Punkten gab es keine Wortmeldungen.

 

 

TOP 3: Präsentation zu Income Statement

 

·      Zu der Präsentation „Income Statement“ wurde angemerkt, dass dieses Thema auch die Convergence mit US GAAP beträfe. Problematisch wäre allerdings, wenn einer der an der Convergence Initiative Beteiligten den Vorschlägen nicht folgte.

·      Zudem wurden Zweifel am vorgegebenen Zeitrahmen geäußert, zumal derzeit auch noch nicht alle Probleme der First Time Adoption bewältigt seien.

·      Letztlich wurde darauf hingewiesen, dass die Rolle der EU in diesem Projekt bisher nicht klar sei.

 

 

TOP 5: Verabschiedung

 

Herr Voss wies darauf hin, dass die Präsentationsfolien zeitnah auf der Website des DRSC veröffentlicht werden. Abschließend bedankte sich Herr Voss für die Beteiligung an der Diskussion und verabschiedete die Teilnehmer. Herr Voss bekräftigte, dass Stellungnahmen und Anmerkungen jederzeit an den DSR herangetragen werden können.

 

 

Berlin, 06. Oktober 2003

 

gez. Konstanze Thiele