FAQ (Häufig gestellte Fragen)
| Frage 45 : |
| Was bedeutet der „Enforcement – Prozess“? |
| Im Rahmen des Enforcements soll die Rechtmäßigkeit von Abschlüssen durch eine unabhängige Stelle überwacht werden. Durch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) wurde ein zweistufiges Enforcement – Modell in Deutschland etabliert. Dieses Modell kombiniert privatrechtliche und hoheitliche Elemente miteinander.
Die erste Stufe bildet die privatrechtlich organisierte „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung“ (DPR). Sie wird beim Vorliegen von Anzeichen für ein Fehlverhalten und im Rahmen von Stichproben tätig. Die DPR ist auf die freiwillige Zusammenarbeit mit den Unternehmen angewiesen, da sie keine hoheitlichen Mittel zur Durchsetzung der Prüfung und einer möglichen Fehlerkorrektur hat. Auf der zweiten Stufe kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als staatliche Sanktionsinstanz eingreifen, sofern die Unternehmen nicht mit der Prüfstelle kooperieren. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der DPR und der BaFin zu finden: http://www.frep.info sowie http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl. |
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